Teilzeitausbildungsrichtungen der Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher/in) und Heilpädagogik sind anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz von 2016

Anträge für die Wiederholung des Schuljahres

Antraege_fuer_Wiederholungen_Fachschule.pdf