Straßenbauer

Die Tätigkeit im Überblick

 

Straßenbauer/innen stellen den Unterbau und den Belag von Straßen, Wegen und Plätzen her und halten die Verkehrswege instand.

 

Straßenbauer/innen arbeiten in Tiefbauunternehmen, vor allem im Straßen-, Rollbahnen- und Sportanlagenbau. Auch im Schachtbau sowie im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau können sie tätig sein. Darüber hinaus bieten kommunale Bauämter oder Straßen- und Autobahnmeistereien Beschäftigungsmöglichkeiten. Weitere Tätigkeitsfelder ergeben sich bei der Baustellenvorbereitung oder beim Wegebau und bei Pflasterarbeiten im Gartenbau.

 

Da ihre Hauptaufgabe vor allem darin besteht, Straßen, Wege und Plätze zu bauen und instand zu halten, sind sie auf wechselnden Baustellen tätig, teilweise auch bundesweit oder im Ausland. Sie gehen ihren Tätigkeiten überwiegend im Freien nach. Die Strecken zu den Arbeitsorten und zurück legen sie im (beladenen) Lkw als Fahrer/in oder Mitfahrer/in zurück.

 

Die Ausbildung im Überblick

 

Straßenbauer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

 

Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in industriellen und handwerklichen Unternehmen des Straßenbaus ausgebildet.

 

Die Ausbildung kann in zwei Stufen erfolgen. Nach Abschluss der 1. Stufe (2 Jahre) Tiefbaufacharbeiter/in wird in der 2. Stufe (1 Jahr) der Berufsabschluss Straßenbauer/in erworben.

 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

 

Tiefbaufacharbeiter

Die Tätigkeit im Überblick

 

Tiefbaufacharbeiter/innen führen je nach gewähltem Ausbildungsschwerpunkt Straßen-, Rohrleitungs-, Kanal-, Gleis-, Brunnen- oder Spezialtiefbauarbeiten aus.

 

Tiefbaufacharbeiter/innen sind vor allem in Betrieben des Tiefbaugewerbes tätig. Auch in Betrieben der Wasserversorgung, Abwasserwirtschaft oder des Straßen- und Schienenverkehrs sind sie mit Bau und Unterhaltung der jeweiligen Anlagen beschäftigt. Darüber hinaus ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder bei kommunalen Bauämtern oder beim Wegebau und bei Pflasterarbeiten im Gartenbau.

 

Sie sind auf wechselnden Baustellen tätig, z.T. auch bundesweit oder im Ausland. Ihren Tätigkeiten gehen sie überwiegend im Freien nach. Die Strecken zwischen Arbeitsorten und Betrieb legen sie im Lkw als Fahrer/in oder Mitfahrer/in zurück.

 

Die Ausbildung im Überblick

 

Tiefbaufacharbeiter/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

 

Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Schwerpunkten ausgebildet:

 

  • Straßenbauarbeiten

  • Rohrleitungsbauarbeiten

  • Kanalbauarbeiten

  • Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten

  • Gleisbauarbeiten

     

Die Ausbildung kann Teil einer Stufenausbildung sein. Nach Abschluss der 1. Stufe Tiefbaufacharbeiter/in (2 Jahre) kann in der 2. Stufe (1 Jahr) ein Berufsabschluss als Brunnenbauer/in, Gleisbauer/in, Kanalbauer/in, Rohrleitungsbauer/in, Spezialtiefbauer/in oder Straßenbauer/in erworben werden.

 

Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

 

 

Lehrpläne

Datei-Link-Symbol für rlpbau.pdf

rlpbau.pdf

Rahmenlehrplan Bau

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Handreichung_GS.pdf

Grundstufe Bau

Datei-Link-Symbol für Handreichung_1.FS.pdf

Handreichung_1.FS.pdf

1.Fachstufe Tiefbau Spez.Straßenbau

Datei-Link-Symbol für Handreichung_2.FS.pdf

Handreichung_2.FS.pdf

2.Fachstufe Straßenbau